WEG-Verwaltung
Die Grundleistungen sind unabdingbar in den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes festgelegt. Im Detail sind die Leistungen im folgenden erläutert.
Was tut der Verwalter …
… und wie viel davon sehen die Eigentümer?
Wie bei einem Eisberg im Wasser sehen die Eigentümer nur einen geringen Anteil
von der Leistung des Verwalters. Dieses Modell können Sie sich hier ansehen.



