WEG-Verwaltung

Die Grundleistungen sind unabdingbar in den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes festgelegt. Im Detail sind die Leistungen im folgenden erläutert.

  • Korrespondenz mit Eigentümer/Mieter
  • Verhandeln mit Behörden, Lieferanten etc.
  • Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung.
  • Erstellung von Rundschreiben/Aushängen.
  • Maßnahmen zur Fristwahrung bzw. zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Eigentümer/Mieter.
  • Terminabsprachen für Ortsbesichtigungen sowie Durchführen von Ortsbesichtigungen.
  • Kennen und Beachten der erforderlichen Gesetze (WEG, Mietrecht etc.).
  • Kündigung von Mietverträgen (Kautionsverwaltung).
  • Vermieterrechte, Beauftragung eines Rechtsanwaltes nach Rücksprache.
  • Ansprechpartner für Eigentümer und Mieter Mo.-Fr. zu den Bürozeiten.
  • Verbuchung von Geldein- und ausgängen.
  • Prüfung von Rechnungen, Überweisungen von Rechnungen.
  • Bearbeiten von Lastschrifteinzügen/Lastschriftbuchungen.
  • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln.
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug.
  • Überwachung von gerichtlichen Beitreibungen.
  • Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben mit dem Eigentümer.
  • Jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung.
  • Veranlassung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie angefordert von Mietern (falls berechtigt) oder allgemein erforderlich. Fristen für Anforderung von entsprechenden Maßnahmen in Absprache mit dem Eigentümer.
  • Einholen von Handwerkerangeboten und Preisvergleich.
  • Vergabe von Aufträgen nach Absprache mit den Eigentümern/Mietern.
  • Nachhalten von Handwerkerterminen.
  • Überprüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten, Rechnungskontrolle.
  • Überwachung von Gewährleistungsansprüchen.
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen nach Absprache mit dem Eigentümer.
  • Bearbeitung von Schlüsselbestellungen.
  • Komplette Abwicklung von Versicherungsschäden (z.B. bei Wasserrohrbrüchen).
  • Beauftragung von Sachverständigen (z.B. bei Gewährleistungsansprüchen).
  • Korrespondenz mit Eigentümer/Mieter
  • Verhandeln mit Behörden, Lieferanten etc.
  • Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung.
  • Erstellung von Rundschreiben/Aushängen.
  • Maßnahmen zur Fristwahrung bzw. zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Eigentümer/Mieter.
  • Terminabsprachen für Ortsbesichtigungen sowie Durchführen von Ortsbesichtigungen.
  • Kennen und Beachten der erforderlichen Gesetze (WEG, Mietrecht etc.).
  • Kündigung von Mietverträgen (Kautionsverwaltung).
  • Vermieterrechte, Beauftragung eines Rechtsanwaltes nach Rücksprache.
  • Ansprechpartner für Eigentümer und Mieter Mo.-Fr. zu den Bürozeiten.
  • Verbuchung von Geldein- und ausgängen.
  • Prüfung von Rechnungen, Überweisungen von Rechnungen.
  • Bearbeiten von Lastschrifteinzügen/Lastschriftbuchungen.
  • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln.
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug.
  • Überwachung von gerichtlichen Beitreibungen.
  • Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben mit dem Eigentümer.
  • Jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung.
  • Veranlassung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie angefordert von Mietern (falls berechtigt) oder allgemein erforderlich. Fristen für Anforderung von entsprechenden Maßnahmen in Absprache mit dem Eigentümer.
  • Einholen von Handwerkerangeboten und Preisvergleich.
  • Vergabe von Aufträgen nach Absprache mit den Eigentümern/Mietern.
  • Nachhalten von Handwerkerterminen.
  • Überprüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten, Rechnungskontrolle.
  • Überwachung von Gewährleistungsansprüchen.
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen nach Absprache mit dem Eigentümer.
  • Bearbeitung von Schlüsselbestellungen.
  • Komplette Abwicklung von Versicherungsschäden (z.B. bei Wasserrohrbrüchen).
  • Beauftragung von Sachverständigen (z.B. bei Gewährleistungsansprüchen).

Was tut der Verwalter …
… und wie viel davon sehen die Eigentümer?

Wie bei einem Eisberg im Wasser sehen die Eigentümer nur einen geringen Anteil
von der Leistung des Verwalters. Dieses Modell können Sie sich hier ansehen.

Können wir Ihnen helfen?