WEG-Verwaltung

Die Grundleistungen sind unabdingbar in den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes festgelegt. Im Detail sind die Leistungen im folgenden erläutert.

  • Korrespondenz mit Eigentümer/Mieter
  • Verhandeln mit Behörden, Lieferanten etc.
  • Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung.
  • Erstellung von Rundschreiben/Aushängen.
  • Maßnahmen zur Fristwahrung bzw. zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Eigentümer/Mieter.
  • Terminabsprachen für Ortsbesichtigungen sowie Durchführen von Ortsbesichtigungen.
  • Kennen und Beachten der erforderlichen Gesetze (WEG, Mietrecht etc.).
  • Kündigung von Mietverträgen (Kautionsverwaltung).
  • Vermieterrechte, Beauftragung eines Rechtsanwaltes nach Rücksprache.
  • Ansprechpartner für Eigentümer und Mieter Mo.-Fr. zu den Bürozeiten.
  • Verbuchung von Geldein- und ausgängen.
  • Prüfung von Rechnungen, Überweisungen von Rechnungen.
  • Bearbeiten von Lastschrifteinzügen/Lastschriftbuchungen.
  • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln.
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug.
  • Überwachung von gerichtlichen Beitreibungen.
  • Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben mit dem Eigentümer.
  • Jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung.
  • Veranlassung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie angefordert von Mietern (falls berechtigt) oder allgemein erforderlich. Fristen für Anforderung von entsprechenden Maßnahmen in Absprache mit dem Eigentümer.
  • Einholen von Handwerkerangeboten und Preisvergleich.
  • Vergabe von Aufträgen nach Absprache mit den Eigentümern/Mietern.
  • Nachhalten von Handwerkerterminen.
  • Überprüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten, Rechnungskontrolle.
  • Überwachung von Gewährleistungsansprüchen.
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen nach Absprache mit dem Eigentümer.
  • Bearbeitung von Schlüsselbestellungen.
  • Komplette Abwicklung von Versicherungsschäden (z.B. bei Wasserrohrbrüchen).
  • Beauftragung von Sachverständigen (z.B. bei Gewährleistungsansprüchen).
  • Korrespondenz mit Eigentümer/Mieter
  • Verhandeln mit Behörden, Lieferanten etc.
  • Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung.
  • Erstellung von Rundschreiben/Aushängen.
  • Maßnahmen zur Fristwahrung bzw. zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Eigentümer/Mieter.
  • Terminabsprachen für Ortsbesichtigungen sowie Durchführen von Ortsbesichtigungen.
  • Kennen und Beachten der erforderlichen Gesetze (WEG, Mietrecht etc.).
  • Kündigung von Mietverträgen (Kautionsverwaltung).
  • Vermieterrechte, Beauftragung eines Rechtsanwaltes nach Rücksprache.
  • Ansprechpartner für Eigentümer und Mieter Mo.-Fr. zu den Bürozeiten.
  • Verbuchung von Geldein- und ausgängen.
  • Prüfung von Rechnungen, Überweisungen von Rechnungen.
  • Bearbeiten von Lastschrifteinzügen/Lastschriftbuchungen.
  • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln.
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug.
  • Überwachung von gerichtlichen Beitreibungen.
  • Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben mit dem Eigentümer.
  • Jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung.
  • Veranlassung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie angefordert von Mietern (falls berechtigt) oder allgemein erforderlich. Fristen für Anforderung von entsprechenden Maßnahmen in Absprache mit dem Eigentümer.
  • Einholen von Handwerkerangeboten und Preisvergleich.
  • Vergabe von Aufträgen nach Absprache mit den Eigentümern/Mietern.
  • Nachhalten von Handwerkerterminen.
  • Überprüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten, Rechnungskontrolle.
  • Überwachung von Gewährleistungsansprüchen.
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen nach Absprache mit dem Eigentümer.
  • Bearbeitung von Schlüsselbestellungen.
  • Komplette Abwicklung von Versicherungsschäden (z.B. bei Wasserrohrbrüchen).
  • Beauftragung von Sachverständigen (z.B. bei Gewährleistungsansprüchen).

Was tut der Verwalter …
… und wie viel davon sehen die Eigentümer?

Wie bei einem Eisberg im Wasser sehen die Eigentümer nur einen geringen Anteil
von der Leistung des Verwalters. Dieses Modell können Sie sich hier ansehen.

Wirtschaftsplan – Hausgeldabrechnung – Eigentümerversammlung –
Rundschreiben – Aushänge – Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage –
Individuelle Leistungen wie Beratung/Information, Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen
Kaufmännische Leistungen: Technische Leistungen: Veranlassen von Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen,
Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe,
Rechnungskontrolle) – Belegprüfung – Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
– Ortstermine – Beiratsgespräche –Korrespondenz und Verträge – Maßnahmen zur
Einhaltung der Hausordnung – Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
Das sieht der Eigentümer Einen etwas tieferen Einblick
erhalten die Verwaltungsbeiräte:
Diese Leistungen sieht der
Eigentümer nicht:
Verbuchen sämtlicher Geld Ein- und Ausgänge – Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen –
Bearbeiten von Lastschriftbuchungen – Überwachen von Zahlungseingängen – Mahnen, ggf.
Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand – Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf
Girokonten, Festgeld- und Sparkonten – Rechnungskontrolle – Anweisen und Veranlassen von
Zahlungen – Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung – Errechnen und
Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksame Leistungen – Erstellen der
erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger,
Berufsgenossenschaft – Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen – Erstellen
von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen – Veranlassen von Heizkostenabrechnungen – Erfassen
von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Strom-/Gasverbrauch) – Kennen und Beachten
von Lohn-/ Einkommenssteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabenordnung, Grundsteuergesetz etc.
Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln – Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängelrügen,
Gewährleistungsansprüchen) – Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister – Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne) – Abschluss von Wartungs- und
Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscher Verwaltung) – Vorbereiten und Organisieren von
TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher, Rauchwarnmelder etc.) – Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und
Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z. B. Rohrbruch) einschließlich Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung –
Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich Abrechnen – Beauftragen von Sachverständigen – Einahltung der Trinkwasserverordnung –
Kennen und Beachten von z. B. AGB, BGB, WEG, Landesbauverordnung, Orts-, Bausatzung, Heizkostenverordnung, Energiesparverordnung, Gebäudeenergiegesetz,
Feuerungsanlagenverordnung einschließlich der Durchführungsbestimmungen
Allgemeine Verwaltung: Korrespondenz mit Eigentümern – Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten – Bearbeiten von Beschwerden. Verstößen gegen die Hausordnung – Maßnahmen
zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft – Beraten von Eigentümern, Hausmeistern – Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-,
Dienstleistungs-, Lieferverträgen etc.) – Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung – Erstellen der
Beschlussniederschrift – Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtung, Hausgeldklagen – Erteilen von Genehmigungen (Veräußerungen, Vermietungen, gewerbl. Nutzung) – Ausbilden von eigenem Personal – Kennen und Beachten von z. B. WEG, BGB, HGB, Erbbaurechts VO, Grundbuch O, Zwangsversteigerungsgesetz, Nachbarschaftsrecht
Wie bei einem Eisberg im Wasser sehen die Eigentümer nur einen geringen Anteil
von der Leistung des Verwalters:
Was tut der Verwalter …
… und wie viel davon sehen die Eigentümer?

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